Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Neue Top Bekleidung von Waibel

Durch die Sonderanfertigung ist es möglich Softshelljacke, Gilet, Bundhose und Bermuda in Waibel-Qualität in der LU-Farbkombination olivgrün mit gelb zu beziehen.
Softshelljacke
Wind- und wasserabweisendes mechanical Stretch Softshell Material, Ärmelabschluss mit Kippgummi, verlängertes Rückenteil, zwei Seiteneinschubtaschen mit Reißverschluss, zwei Innentaschen, anthrazitfarbene reflektierende Elemente zur besseren Wahrnehmung im Dunkeln. 100% Polyester 300g/m² im LU-Design. Größen: XS - 5XL; Preis: 75,60 Euro netto
Softshellgilet
Ausführung und Material wie Softshelljacke, aber ohne Ärmel. Größen: XS - 3XL; Preis: 69,50 Euro netto
Flex Pro Bundhose
Bund-, Gesäß- und Schrittbereich aus atmungsaktivem und windabweisendem Stretch-Material für noch besseren Tragekomfort, Schenkeltasche, Handytasche in der Schenkeltasche, verstärkte Meterstabtasche für Linkshänder, 2 Gesäßtaschen mit selbstschließender Patte, wasserabweisende Cordura-Knietaschen, Cordura-Verstärkung im Fußbereich, Sicherheitstasche, reflektierende Details. Saum um 5 cm verlängerbar. Optimale Passform durch elastischen Gesäßteil. Größen: 38 - 64; Preis: 93,00 Euro netto
Verjährung Urlaub

Der Urlaub ist eine zeitlich begrenzte Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht und dient Erholungszwecken. Während des Urlaubs besteht der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts.
Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und der Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers zu vereinbaren.
Arbeitgeber müssen auf eine Verjährung des Urlaubsanspruches hinweisen!
Nach einer aktuellen Rechtsprechung des EuGH resultiert aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer die Verpflichtung, den Arbeitnehmer zum Urlaubsverbrauch aufzufordern und ihn zusätzlich über einen drohenden Urlaubsverfall nachweislich zu informieren. Eine Verjährung des Urlaubsanspruchs entsteht zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Somit sind jeweils der Urlaub des laufenden Jahres und die Urlaube der beiden vorangegangenen Urlaubsjahre noch nicht verjährt. Zu beachten ist, dass bei jeder Urlaubskonsumation zunächst immer der ältere noch offene Urlaub verbraucht wird.
Schadensabwicklung bei Maschinenbruchversicherung
Die Maschinenbruch-Kasko-Versicherung ist vor allem bei Lohnunternehmen, aber auch bei Landwirten immer wichtiger für die Absicherung existenzgefährdender Schäden an Maschinen und Geräten durch plötzlich eintretende Schadensfälle. Besonders schwierig wird die Situation, wenn für die Begleichung der Rechnung einer größeren Reparatur ein zusätzlicher Kredit aufgenommen werden muss.
Verschiedene Anbieter
Es gibt verschiedenste Anbieter und Konzepte dafür, wobei vor allem die ursprünglich deutschen Versicherer alle mit ähnlichen Versicherungsbedingungen arbeiten. Das heißt, das Grundgerüst für jeden Vertrag ist ein ähnliches. Bei den österreichischen Versicherungsbedingungen gibt es einige verschiedene Bedingungswerke. Diese beinhalten teilweise mögliche andere Regelungen.
Das Wichtigste in der Maschinenbruch-Versicherung ist aber am Ende des Tages natürlich so wie auch in jeder anderen Versicherung, dass die Abwicklung und vor allem auch die Entschädigung im Schadensfall funktioniert und passt. Um die Abwicklung möglichst rasch und reibungslos zu gestalten, gibt es hier einige wichtige Tipps und Infos, die für jeden Schadensfall anzuwenden sind.
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Reflektieren und optimieren

Auf Unternehmer kommen ganz besondere Jahre zu. Jahre, in denen alles auf den Kopf gestellt wird und in denen sich Systeme erneuern werden müssen.
Der 3-Jahres-Plan
Für die kommenden drei Jahre sehe ich drei Schwerpunkte. Reflektieren wird das Zauberwort für das Jahr 2025 sein, Optimieren wird im darauffolgenden Jahr 2026 die Hauptaufgabe sein und schließlich im dritten Jahr, im Jahr 2027, wird es dann an der Zeit sein, die neuen Strategien zu implementieren.
Reflektieren
Erkennen, was ist. Wo bin ich? Wo stehe ich? Das wird sowohl für Familien als auch für Unternehmen zu einem der wichtigsten Themen im nächsten Jahr werden. Sozusagen einen persönlichen und strategisch wirtschaftlichen Kassasturz zu machen. Auch der Rechenstift gehört da dazu und das kleine Einmaleins herausgekramt, um Dinge auszurechnen und zu schauen, welche Dienstleistungen noch Sinn machen, und welche gestrichen gehören. Welche Mitarbeiter habe ich zurzeit, welche werden in Zukunft kommen? Nicht weniger wichtig dabei ist zu klären, wo ich selbst in meiner Entwicklung stehe.
Entwicklung gewerblicher Dienstleister in den Branchen Agrar und Forst
Veröffentlichungen der Wirtschaftskammer bestätigen eine kontinuierlich ansteigende Zahl von gewerblichen Dienstleistern in den Berufszweigen „Agrarservice-Unternehmer“ und „Forstunternehmer“. Die Einsatzbereiche erstrecken sich über die verschiedensten land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten, überwiegend sind es Erntearbeiten. Trotz des erfreulichen Zugangs an gewerblichen Betrieben wächst insbesondere im Agrarbereich die sogenannte „graue Zone“ deutlich stärker.
Im Zeitraum von 2010-2023 ist der Mitgliederstand bei den aktiven Agrarservice-Betrieben auf das 3,8-fache, bei den aktiven Forstunternehmen auf das 1,7-fache gestiegen. Mit der Anmeldung des Gewerbes setzen die Betriebe den Schritt für ein professionelles Unternehmertum.
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Außenstände kosten Geld
Lohnunternehmen erbringen für ihre Kunden Leistungen mit Maschinen und die Lieferung von benötigten Betriebsmitteln. Diese sind entsprechend den Anforderungen termingerecht und zur Zufriedenheit zu erbringen.
Als Gegenleistung fordert der Unternehmer vom Kunden die Bezahlung der gestellten Rechnung innerhalb des vereinbarten bzw. laut AGB bekanntgegebenen Zahlungsziels. Das können beispielsweise 7, 14 oder 30 Tage sein. In diesem Zeitraum hat der Kunde die gestellte Rechnung zu begleichen.
Leider passiert in der Praxis immer häufiger ein sogenannter Zahlungsverzug, wo die angeführte Frist zur Zahlung nicht eingehalten wird.
Als Antwort darauf muss der Unternehmer Maßnahmen setzen, um zu seinem Geld zu kommen. Hierfür sind Zahlungserinnerung (telefonisch, schriftlich, etc.), Mahnung, die Beauftragung eines externen Inkasso-Büros oder der gerichtliche Antrag eine Antwort dafür. Grundsätzlich kann eine nicht bezahlte Rechnung nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist sofort bei Gericht eingeklagt werden.
Die Sicherung der Zahlungseingänge ist eine wichtige unternehmerische Funktion, die nicht nur den Erfolg, sondern in vielen Fällen den Fortbestand des Unternehmens berührt.