Die Maschinenbruch-Kasko-Versicherung ist vor allem bei Lohnunternehmen, aber auch bei Landwirten immer wichtiger für die Absicherung existenzgefährdender Schäden an Maschinen und Geräten durch plötzlich eintretende Schadensfälle. Besonders schwierig wird die Situation, wenn für die Begleichung der Rechnung einer größeren Reparatur ein zusätzlicher Kredit aufgenommen werden muss.
Verschiedene Anbieter
Es gibt verschiedenste Anbieter und Konzepte dafür, wobei vor allem die ursprünglich deutschen Versicherer alle mit ähnlichen Versicherungsbedingungen arbeiten. Das heißt, das Grundgerüst für jeden Vertrag ist ein ähnliches. Bei den österreichischen Versicherungsbedingungen gibt es einige verschiedene Bedingungswerke. Diese beinhalten teilweise mögliche andere Regelungen.
Das Wichtigste in der Maschinenbruch-Versicherung ist aber am Ende des Tages natürlich so wie auch in jeder anderen Versicherung, dass die Abwicklung und vor allem auch die Entschädigung im Schadensfall funktioniert und passt. Um die Abwicklung möglichst rasch und reibungslos zu gestalten, gibt es hier einige wichtige Tipps und Infos, die für jeden Schadensfall anzuwenden sind.
Schadenmeldung
Jeder Schaden muss sofort (unverzüglich) nach Eintritt bzw. nach Kenntniserlangung an die Versicherung gemeldet werden. Unverzüglich muss in diesem Fall nicht in der ersten Minute des Schadens sein, aber auf jeden Fall in den ersten 1 bis 3 Tagen nach Eintritt. Und auch wenn noch nicht alle Daten vorliegen, sollte trotzdem gleich zumindest eine Vorsichtsmeldung gemacht werden.
Wichtige Daten für die Meldung:
• Welches Fahrzeug ist betroffen mit Kennzeichen und Fahrgestellnummer
• Schadensbild und wenn möglich Schadenursache (wenn noch nichts Genaues vorliegt, trotzdem melden mit dem Verdacht, was sein könnte)
• Schadenhergang – wie kam es dazu
• Kostenschätzung oder Kostenvoranschlag (sofern bereits vorhanden – je genauer die Schätzung möglich ist, desto besser kann der Versicherer notwendige Schritte einleiten)
Dokumentation
Jeder Schaden sollte gut dokumentiert werden. Also viele Schadenfotos machen, gerne auch Schadenvideos, inkl. Fotos mit der Maschine von allen Seiten inkl. Kennzeichen oder Typenschild, Betriebsstunden, etc. Hier geht es da-rum, dass der Schaden im Nachhinein gut nachvollziehbar ist. Oft können gleich Erstmaßnahmen getroffen werden –
und dann ist das ursprüngliche Schadenbild vielleicht nicht mehr ganz ersichtlich.
Wartungsunterlagen
Bei Inneren Betriebsschäden sind in der Schadenabwicklung immer vollständige Wartungsunterlagen zu liefern und zwingend notwendig. Da normale Wartungen oft selbst durchgeführt werden, sind diese auch entsprechend aufzuzeichnen. Diese Unterlagen sollten beinhalten:
• Wann wurde die Wartung durchgeführt – und bei wie viel Betriebsstunden
• Was wurde gemacht und welche Mittel (Öle, Filter etc.) wurden dafür verwendet – dies sollte mit Rechnungen belegbar sein und mit den Herstellervorgaben übereinstimmen
• Von wem wurde die Arbeit durchgeführt (wenn dies von einem Mitarbeiter gemacht wurde, muss dieser natürlich entsprechend eingeschult worden sein oder die notwendigen Fachkenntnisse haben – Nachweis der Fachkenntnisse)
Reparaturbeginn
Manche Anbieter haben eine Regelung, dass bis zu einer gewissen Schadenshöhe sofort mit der Reparatur begonnen werden kann (Weil die Maschine meist wieder dringend gebraucht wird). Trotzdem MUSS der Schaden sofort gemeldet werden.
Wichtig vor allem bei solchen Schäden wo sofort repariert wird ist, dass neben einer Dokumentation sämtliche beschädigten Teile bis zum Abschluss des Schadens aufzubewahren sind!
Somit hat die Versicherung jederzeit auch im Nachhinein die Möglichkeit, den Schaden durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Deckungsprüfung
Eine vollständige Deckungsprüfung durch die Versicherung ist immer erst möglich, wenn der Versicherung alle relevanten Informationen und Unterlagen vorliegen. D.h. bei einem sofortigen Reparaturbeginn liegt das Kostenrisiko IMMER beim Maschinenbesitzer. Also auch wenn eine Reparatur bis z.B. 10.000 Euro sofort durchgeführt werden kann ohne Sachverständigen, heißt dies nicht, dass die Reparatur auch versichert ist.
Wichtige vertragliche Obliegenheiten
Obliegenheiten sind in den Versicherungsbedingungen geregelt und verpflichtende Regelungen für den Versicherungsnehmer. Diese Obliegenheiten im Schadensfall sind z.B.
• Unverzügliche Schadenmeldung
• Dokumentation des Schadens
• Schadenminderungspflicht
• Wahrheitsgemäße Angaben
• Mitwirkungspflicht an der Aufklärung des Schadens
Bei Verletzung einer oder mehrere Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer können verschiedene Rechtsfolgen eintreten, welche abhängig von der Schwere der Verletzung und den Bedingungen sind. Es kann jedoch unter anderem zu einer Leistungskürzung oder Ablehnung im Schadensfall kommen, wenn gegen Obliegenheiten verstoßen wird.
Dieser Beitrag wurde von Ing. Franz-Stephan Innerhuber, EFM-St. Valentin, zur Verfügung gestellt.