Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Lohnunternehmen erbringen für ihre Kunden Leistungen mit Maschinen und die Lieferung von benötigten Betriebsmitteln. Diese sind entsprechend den Anforderungen termingerecht und zur Zufriedenheit zu erbringen.

Als Gegenleistung fordert der Unternehmer vom Kunden die Bezahlung der gestellten Rechnung innerhalb des vereinbarten bzw. laut AGB bekanntgegebenen Zahlungsziels. Das können beispielsweise 7, 14 oder 30 Tage sein. In diesem Zeitraum hat der Kunde die gestellte Rechnung zu begleichen.

Leider passiert in der Praxis immer häufiger ein sogenannter Zahlungsverzug, wo die angeführte Frist zur Zahlung nicht eingehalten wird.

Als Antwort darauf muss der Unternehmer Maßnahmen setzen, um zu seinem Geld zu kommen. Hierfür sind Zahlungserinnerung (telefonisch, schriftlich, etc.), Mahnung, die Beauftragung eines externen Inkasso-Büros oder der gerichtliche Antrag eine Antwort dafür. Grundsätzlich kann eine nicht bezahlte Rechnung nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist sofort bei Gericht eingeklagt werden.

Die Sicherung der Zahlungseingänge ist eine wichtige unternehmerische Funktion, die nicht nur den Erfolg, sondern in vielen Fällen den Fortbestand des Unternehmens berührt.

Auswirkungen auf das Unternehmen

Unternehmen werden bei Zahlungsaufschüben zwangsläufig zur zwischenfinanzierenden Bank und müssen auf die Begleichung von Rechnungen zum Teil mehrere Monate warten. Diese Zahlungsklemme hemmt den Unternehmer in seiner Entwicklung. Er muss notwendige Investitionen zurückstellen, kann seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen mitunter nicht nachkommen und benötigt in der Regel selbst eine Überbrückungsfinanzierung. Diese kostet Geld und verschlechtert die eigene Bonität. Bilanzierende Betriebe können dadurch zum Bilanzstichtag hohe Forderungsbestände aufbauen, die eine Verlängerung der Bilanzsumme (Erhöhung des Gesamtvermögens und des Gesamtkapitals) zur Folge haben. Das ausgewiesene Eigenkapital erfährt dadurch einen ungünstigeren Anteil, womit sich die Eigenkapitalquote im Verhältnis zum Gesamtkapital verringert.

Forderungsmanagement

Mit einem konsequenten Forderungsmanagement und der Absicherung von Kundenzahlungen können unternehmerische Risiken eingedämmt werden. Eine zügige Rechnungsstellung, konsequentes Mahnwesen bis hin zur Durchsetzung der Forderungen minimieren Risiken.

Steigende Quote für Zahlungsverzug

In der Landwirtschaft wird das Ausfallsrisiko grundsätzlich als gering beurteilt. Dennoch können Außenstände über mehrere Monate bis zu einem Jahr als nicht bezahlte Rechnung ausbleiben. Hierfür muss der Unternehmer Zinsen für Überziehungen des eigenen Betriebskontos in Höhe von 6-8 % p.a. bezahlen. Das erhöht die Zinskosten und verschlechtert das Betriebsergebnis.

Stichtermin für Förderauszahlungen an Landwirte

Am 19. Dez. 2024 wurden die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2024 überwiesen. Weiter erfolgte die Anweisung von 75 % der ÖPUL-Zahlungen und die Ausgleichszulage. Versuchen Sie diesen Überweisungstermin für die Begleichung von Kundenforderungen an Landwirte zu nutzen und arbeiten Sie konsequent an ihrem Forderungsmanagement.

Die Einbindung von externen Stellen, wie bspw. einem Inkasso-Büro kann für bestimmte Kunden eine klarstellende Wirkung erzielen. Kunden sind dann gute Kunden, wenn die Zahlungen innerhalb vereinbarter Termine erfolgen.

 

 

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