Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Betriebshilfe in der Wirtschaft
Von der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) wird in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern (WK) die Betriebshilfe in Wirtschaft bei Ausfall des Unternehmers/der Unternehmerin durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes unterstützt.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit und dem Vorliegen einer sozialen Schutzbedürftigkeit leistet die SVS eine finanzielle Unterstützung, die dem Gewerbetreibenden ermöglichen soll, den Betrieb fortzuführen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der SVS. Die Betriebshilfe in der Wirtschaft ist mit der Sozialen Betriebshilfe in der Landwirtschaft durchaus vergleichbar.
Anforderungen an ein modernes Wirtschaftsdüngermanagement
Wirtschaftsdünger haben in der österreichischen Landwirtschaft im Sinne der Kreislaufwirtschaft und als Basis einer guten Nährstoffversorgung und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit eine große Bedeutung.
Das es allerdings nicht nur um das Erfordernis der sachgerechten Düngung im Zusammenhang mit unseren Wirtschaftsdüngern geht ist vielen LandwirtInnen bereits selber indirekt oder auch direkt bewusst geworden. So verlangt die übrige, nicht mehr mit der Landwirtschaft so intensiv verwurzelte Zivilgesellschaft eine weitestgehend „unbelastete“ (Lärm, Geruch, Wasser, …) Umgebung, die aber auch landwirtschaftlich genutzt wird. In diesem Spannungsfeld steht nun zusätzlich verschärfend eine EU-getragene Richtlinie zur Umsetzung bereit.
Innovation Farm – Farming for Future
Vernetzung und Digitalisierung sind auch in der Landwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Immer öfters finden digitale Technologien Einzug in den landwirtschaftlichen Arbeitsalltag.
Eine mangelnde Benutzerfreundlichkeit oder fehlende Kompatibilität vieler Anwendungen sorgen derzeit aber noch für Verunsicherung unter Landwirtinnen und Landwirten. Auch der Nutzen mancher Anwendungen in Hinblick auf die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Österreich ist oftmals fraglich. Das grundlegende Ziel der Innovation Farm ist es, den Nutzen neuer technischer Lösungen für die österreichische Landwirtschaft herauszuarbeiten und den Zugang zu neuen Entwicklungen für Landwirtinnen und Landwirte zu erleichtern. Das Aufgabengebiet der Innovation Farm liegt bei neuen Technologien, Trends und Entwicklungen, um diese für die Landwirtschaft sichtbar, greifbar und vor allem anwendbar zu machen.
Bio- und Hybridlandwirtschaft: Zukunft und Chancen der Technik
Interview mit Michael Horsch zu den Hintergründen, warum HORSCH nun auch Technik für diesen Bereich entwickelt. –
Was hat Sie dazu gebracht, sich für die biologische Landwirtschaft zu interessieren und spezielle Technik dafür zu entwickeln?
Michael Horsch: Seit längerem sehen wir immer mehr, dass viele biologisch wirtschaftende Landwirte über viel Erfahrung mit Bodenbearbeitung, Fruchtfolgen und mechanischer Unkrautbekämpfung verfügen, von der wir profitieren können, wenn wir uns damit auseinandersetzen. Gleichzeitig steigt der Anteil ökologisch produzierter Nahrungsmittel und damit auch der Bedarf an passender Technik. Gerade das ist für uns besonders interessant.
Wissen aus dem konventionellen Ackerbau kann außerdem auch den ökologischen Ackerbau positiv beeinflussen, zum Beispiel beim Thema Humusaufbau.
Waldfondsgesetz im Ministerrat beschlossen
Im Ministerrat wurde am Di. 30. Juni 2020 ein Bundesgesetz betreffend der Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz) beschlossen und soll in der nächsten Nationalratssitzung verabschiedet werden.
Die Ziele des Gesetzes sind:
- Entschädigung von Waldeigentümern/innen für durch den Klimawandel, insbesondere durch Borkenkäfermassenvermehrung, verursachten Wertverlust und Folgekosten,
- Reduzierung des Befalls österreichischer Wälder durch Borkenkäfer,
- Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität im Wald,
- Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Gutscheine für Mahlzeiten: Neuregelung mit 1. Juli 2020
Durch das 19. COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 48/2020, kommt es zu Änderungen im § 3 Abs. 1 Z 17 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988). Mit dem BGBl. I Nr. 54/2020 wird auch § 49 Abs. 3 Z 12 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) angepasst.
Demzufolge sind ab 1.7.2020 Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von 8,00 Euro (4,40 Euro bis 30.6.2020) pro Arbeitstag steuer- und beitragsfrei, wenn sie nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie bis zu einem Betrag von 2,00 Euro (1,10 Euro bis 30.6.2020) pro Arbeitstag steuer- und beitragsfrei.
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