Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Steuerliche Maßnahmen COVID-19

Steuerliche Regelungen Homeoffice
Zahlungen, die der Arbeitgeber für die Abgeltung von Kosten der Arbeiternehmer im Homeoffice leistet, sind für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr in Höhe von bis zu 3 Euro pro Homeoffice-Tag (maximal 300 Euro pro Jahr) nicht steuerbar.
Entschädigung für Dienstgeber/in durch Quarantäne – Frist von 3 Monaten nicht übersehen

Wenn Personen von der Bezirkshauptmannschaft unter Quarantäne gestellt werden, weil sie mit dem COVID-19-Virus infiziert oder ansteckungsverdächtig sind, bestehen Entschädigungsansprüche wegen des dadurch entstandenen Verdienstentgangs. Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde einen Absonderungsbescheid erlassen hat. Die Entschädigung kann innerhalb von drei Monaten ab der Aufhebung der Quarantäne bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
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Kostenfreies RTK-Signal APOS für die Land- und Forstwirtschaft ab Mo. 1. Feb. 2021 beantragen

Ab 1. Februar 2021 stellt das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) in Kooperation mit dem Landwirtschaftsministerium (BMLRT) das RTK-Korrektursignal „APOS“ (Austrian Positioning System) für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung.
Berechtigte Nutzergruppen
Als berechtigte Nutzergruppen für den RTK-Korrekturdienst sind angeführt:
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
- In der Land- und Forstwirtschaft tätige Lohnunternehmen und Maschinenringe,
- Öffentlich-rechtliche Forschungs- und Beratungseinrichtungen, die auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
Ergänzung: Nutzergruppen, die bisher noch über keinen eAMA-Zugang verfügen, können diesen direkt bei der AMA beantragen.
Waldfonds: Förderanträge für die ersten sechs Maßnahmen können ab 1. Feb. 2021 eingebracht werden

Die im letzten Jahr aufgelegte Fördermaßnahme für den „Waldfonds“ zur Unterstützung des Waldes und zur Entwicklung von klimafitten Waldbeständen wurde von der EU-Kommission beihilfenrechtlich geprüft und nun freigegeben. Ab sofort können für die ersten sechs von zehn Maßnahmen Förderanträge unter www.waldfonds.at eingereicht werden. Dazu zählen auch Maßnahmen für Forstunternehmen und Dienstleistungsbetriebe.
Borkenkäferplage, Stürme und viel Schnee haben zu hohen Schadholzmengen geführt. Das Überangebot an Schadholz und die niedrige Nachfrage haben die Holzpreise abstürzen lassen.
In einer Pressekonferenz am Freitag, 29. Jänner 2021 gab Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Fördermaßnahmen bekannt. Im Topf für die ersten sechs Maßnahmen liegen 200 Mio. Euro. Bundesministerin Köstinger appellierte auch an die Industrie mehr heimisches Schadholz abzunehmen und sich nicht zu niedrigen Preisen im Ausland einzudecken.
Freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmer – GSVG
Für den Unternehmer gewährt die Unfallversicherung im Zuge der Pflichtversicherung mit einer Bemessungsgrundlage von 21.154,58 Euro (Wert für 2021) einen Basisschutz ab. Dieser ist unabhängig vom Einkommen. Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Erste-Hilfe-Leistung bei Arbeitsunfällen sowie für die Unfallheilbehandlung, die Rehabilitation von Versehrten und die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Der Beitrag des Unternehmers zur Pflichtversicherung in der Unfallversicherung ist daher einkommensunabhängig und beträgt 125,04 Euro jährlich bzw. 10,42 Euro monatlich.
Möglichkeit für freiwillige Höherversicherung
Durch den Abschluss der freiwilligen Höherversicherung können Sie die Bemessungsgrundlage in Stufe I von 21.154,58 Euro auf 34.593,98 Euro bzw. in Stufe II auf 41.412,76 Euro erhöhen und somit bei Eintritt eines Versicherungsfalls höhere Leistungen beziehen.
Risikoträchtige Branchen
In risikoträchtigen Branchen, wie bspw. in der Holzschlägerung oder auch für Agrarunternehmer empfiehlt sich der Abschluss einer Höherversicherung, denn mit einem verhältnismäßig überschaubaren Betrag z.B. in Stufe I mit jährlich zusätzlich 125,13 Euro bzw. in Stufe II mit jährlich 187,98 Euro erhöhen Sie den Leistungsumfang deutlich. Sie verbessern die Grundlage für eine Versehrtenrente.
Vergleich Rentenwerte Pflichtversicherung – Höherversicherung (Werte 2021)
Pflichtversicherung |
Höherversicherung Stufe I |
Höherversicherung Stufe II |
|
Beitrag |
125,04 Euro jährlich |
125,13 Euro jährlich |
187,98 Euro jährlich |
Bemessungsgrundlage |
21.154,58 Euro |
34.593,98 Euro |
41.412,76 Euro |
Monatl. Versehrtenrente bei 20% Erwerbsminderung |
201,47 Euro |
329,47 Euro |
394,41 Euro |
Monatl. Versehrtenrente bei 50% Erwerbsminderung |
604,42 Euro |
988,40 Euro |
1.183,22 Euro |
Monatl.Versehrtenrente bei 100% Erwerbsminderung |
1.511,04 Euro |
2.470,99 Euro |
2.958,05 Euro |
Bei Fragen stehen die Berater der SVS gerne zu Ihrer Verfügung. Weitere Informationen unter www.svs.at.
Risiko Maschinenschaden

Eine moderne und auch teure Landtechnik ist für den schlagkräftigen Arbeitseinsatz wichtig. Der Kunde erwünscht sich eine professionelle Arbeit mit zeitgemäßer Technik.
Doch der Einsatz von neuen Maschinen verbirgt auch das Risiko, dass bei einem plötzlichen Schaden die Maschine kaputt geht und Kreditrückzahlungen für die getätigte Investition noch zu leisten sind.
Durch einen Unfall z.B. Kollision, Absturz, Fahrfehler oder auch durch eine Störung aufgrund von Fremdkörper (Metall, Stein, Baum, Kanaldeckel, etc.) erfährt die Maschine einen Schaden. Ebenso können Schäden im Innenleben der Maschine (durch Motor- bzw. Getriebeschaden) entstehen und Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.