Die VLÖ stellt den Mitgliedern verschiedene Mustervorlagen für Arbeitszeitaufzeichnungen zur Verfügung. Im Arbeitsrechtsbereich sind das Vorlagen für Arbeitsverträge, Einzelvereinbarungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder andere Unterlagen im Zusammenhang der Beschäftigung von Mitarbeitern.
Arbeitsrechtliche Themen sind meist komplex und erfordern eine gute Aufbereitung. Betrieben der Berufsgruppen Agrarservice und Garten- und Landschaftsgestaltung steht die Anwendung einer flexiblen Arbeitszeit mit einer Durchrechnung bis zu 52 Wochen zur Verfügung. Damit können in Arbeitssaisonen Zeitguthaben aufgebaut, in arbeitsschwächeren Phasen diese wieder abgebaut werden. Dieses Modell unterstützt eine ganzjährige Beschäftigung des Personals.
Vorlagen zur Arbeitszeitaufzeichnung
Anfang Februar 2025 wurden wieder die Vorlagen, bestehend aus Stundenzettel, Arbeitsanleitung für Arbeitszeiterfassung, Excel-Vorlagen für die Monatsblätter 2025 und die jeweils gültige KV-Fassung übermittelt.
Die Vorlagen sind für nachstehende Kollektivverträge anwendbar:
- KV-Agrarservice
- KV Forstunternehmer
- KV Garten- und Landschaftsgestalter
- KV Handelsarbeiter (für Holzzerkleinerer mit Biomassehandel)
- KV Landarbeiter (landwirtschaftliche Betriebe)
Die Zuordnung für den anzuwendenden Kollektivvertrag muss der Arbeitgeber in Abhängigkeit seiner betrieblichen Aktivitäten selbst vornehmen. In Unternehmen mit mehreren Gewerbescheinen, wo die einzelnen Mitarbeiter in den verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, zählt für die KV-Anwendung der für den Betrieb wirtschaftlich maßgebliche Bereich. Auf Basis dieser Zuordnung ist in der Folge der entsprechende Kollektivvertrag anzuwenden.
Einsicht in Arbeitsaufzeichnungen
Der Arbeitgeber hat der Arbeitsinspektion – Aufsichtsbehörde für die Beschäftigung von Mitarbeitern (bei landwirtschaftlichen Betrieben der Land- und Forstinspektion) – die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und auf Verlangen Einsicht in Arbeitsaufzeichnungen zu gewähren bzw. Kopien zu übermit-teln.
Arbeitnehmer haben einmal monatlich Anspruch auf kostenfreie Übermittlung ihrer Arbeitszeitauf-zeichnungen. Bei flexibler Arbeit ist einmal monatlich auch ein aktueller Saldostand (Zeitguthaben oder Minusstunden) dem Arbeitnehmer bekanntzugeben. Zur Gültigkeit von Arbeitsaufzeichnungen müssen diese vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer monatsweise unterfertigt werden.
Verwaltung von Arbeitsaufzeichnungen
Die Führung von Arbeitsaufzeichnungen kann mit einfachen Listen z.B. handschriftlich, Excel-Tabellen oder integrierten Softwarelösungen erfolgen. In kleineren und mittleren Lohnunternehmen haben sich die Verwaltung mittels Excel-Listen auf Basis händisch ausgefüllter Monatsblätter oder elektronische Erfassungen, wo daraus Reports ausgewertet werden, etabliert.
Beachten Sie bitte die für Ihre Mitarbeiter zutreffende Normalarbeitszeit (NAZ) gemäß dem anzuwen-denden Kollektivvertrag. Außerhalb der Normalarbeitszeit entsteht zuschlagspflichtige Mehrarbeit. Aus diesem Grund muss für Ihre Mitarbeiter das jeweils zutreffende Zeitmodell ausgewählt werden.
HINWEIS: Bei Anwendung einer flexiblen Arbeitszeit muss eine Einzelvereinbarung oder Be-triebsvereinbarung abgeschlossen sein. Die Einzelvereinbarung ist jährlich zu aktualisieren!
Für den richtigen Umgang mit Arbeitsaufzeichnungen empfehlen wir eine Einschulung, um mit den Begriffen und Zuordnungen vertraut zu sein.
Ohne Einschulung ist die Gefahr für Fehler zu groß. Bitte beachten Sie das!
Bei Fragen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.