Zu diesem Thema werden laufend Anfragen an die VLÖ gestellt. Der KV Agrarservice regelt in §8: Reiseaufwandsentschädigung die Vergütung von Fahrten mit privaten Pkw im Auftrag des Arbeitgebers, Vergütungen für Taggelder und das Nächtigungsgeld.
Reisekostenentschädigung
a) Ist bei einer Dienstreise ein öffentliches Verkehrsmittel zu verwenden, so werden dem Arbeitnehmer die sich aus der Art des Arbeitgebers bestimmten tarifgünstigsten Verkehrsmittel ergebenden Aufwendungen ersetzt.
b) Wird vom Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ein Fahrzeug benützt, über das ihm ein Verfügungsrecht zusteht, gebührt ihm ein Kostenersatz in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes. Ein Kostenersatz (Km-Geld) gebührt nicht, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird.
Taggeld (Diäten)
Für die Bestreitung des mit der Dienstreise notwendigerweise verbundenen persönlichen Mehraufwandes für Verpflegung und Unterkunft erhält der Arbeitnehmer für je 24 Stunden Dienstreise das volle Taggeld in der Höhe von 26,40 Euro. Bruchteile von weniger als 5 Stunden bleiben unberücksichtigt.
Bei mehr als 5 Stunden steht dem Arbeitnehmer ein Taggeld von 8,80 Euro, bei mehr als 8 Stunden ein Taggeld von 17,60 Euro zu.
Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Erreichung und zur Rückkehr vom Einsatzort (gerechnet vom Zeitpunkt des Einstiegs in das Beförderungmittel bis zum Ausstieg) insgesamt länger als 2 Stunden Fahrtzeit zurücklegen muss und tatsächlich ein Quartier in Anspruch genommen wird, sprich vor Ort nächtigt. Keine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer (aus welchen Gründen auch immer) vom Einsatzort noch am Anfahrtstag zurückkehrt.